Kleinere Verletzungen der Haut in der Nähe des Auges oder des äußeren Gehörganges

 

Bei diesen Verletzungen verfährt man im Prinzip genauso, wie bei Punkt 1. Wasserstoffsuperoxyd oder andere Desinfektionsmittel dürfen jedoch unter gar keinen Umständen in das Auge oder in den Gehörgang gelangen, da es dadurch zu schweren Gewebeschäden kommen kann. Im Zweifelsfall lieber keine Desinfektion. Zur Wundversorgung muss eine Augen- bzw. Ohrensalbe verwendet werden, da normale Wundsalben u.U. starke Reizerscheinungen an Augen oder Ohren auslösen können.

 

a.  Haare in der Umgebung scheren

 

b.  vorsichtige Wundreinigung

 

c.  Augensalbe oder Ohrensalbe

 

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