Kleinere
Verletzungen der Haut in der Nähe des Auges oder des äußeren Gehörganges
Bei diesen Verletzungen verfährt man im
Prinzip genauso, wie bei Punkt 1. Wasserstoffsuperoxyd oder andere
Desinfektionsmittel dürfen jedoch unter gar keinen Umständen in das Auge oder
in den Gehörgang gelangen, da es dadurch zu schweren Gewebeschäden kommen kann.
Im Zweifelsfall lieber keine Desinfektion. Zur Wundversorgung muss eine Augen-
bzw. Ohrensalbe verwendet werden, da normale Wundsalben u.U. starke
Reizerscheinungen an Augen oder Ohren auslösen können.
a.
Haare in der Umgebung
scheren
b.
vorsichtige
Wundreinigung
c.
Augensalbe oder
Ohrensalbe
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